Wildbrethygiene
Was das Lebensmittelrecht vom Jäger verlangt: kleine Mengen und ihre Abgabe, die bedenklichen Merkmale, Trichinenuntersuchung, Kühlung, Wildkammer und der sichere Umgang mit Wildbret.
Das Wichtigste
Auf einen Blick
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Kleine Menge | Strecke eines Jagdtages |
| Örtlich | ≤ 100 km |
| Schulung | Jägerprüfung nach 1. 2. 1987 |
| Merkmale | Amtliche Fleischuntersuchung |
| Trichinen | Schwarzwild, Dachs: immer |
| Großwild | ≤ +7 °C |
| Kleinwild | ≤ +4 °C |
| Einfrieren | Nicht in der Decke |
Kurz geprüft
Was gilt als kleine Menge Wild?
- Höchstens die Strecke eines Jagdtages
- Höchstens ein Stück im Jahr
- Bis zu hundert Kilogramm im Monat
- Alles, was in eine Kühltruhe passt
Was musst du bei Schwarzwild immer tun, auch für den eigenen Verbrauch?
- Es auf Trichinen untersuchen lassen
- Es einfrieren
- Es vom Tierarzt aufbrechen lassen
- Nichts
Darf Großwild in der Decke eingefroren werden?
- Nein
- Ja, immer
- Ja, aber nur Rehwild
- Ja, wenn es aufgebrochen ist
Eigene Übungsfragen von Jägerklar nach dem Aufbau der Prüfung, nicht der amtliche Fragenkatalog.
Für die Praxis
- Frage bei deinem Veterinäramt nach Trichinenproben und Wildursprungsscheinen.
- Lege ein Thermometer für die Kerntemperatur in die Wildkammer.
- Notiere bei jedem Stück, ob dir Merkmale aufgefallen sind.
Text zum Video
Wer Wild verkauft oder verschenkt, bringt ein Lebensmittel in Verkehr und trägt die Verantwortung dafür. Drei Dinge musst du beherrschen: Merkmale · Kühlung · Abgabe.
Ein Jäger darf kleine Mengen Wild direkt an Verbraucher oder an Betriebe des Einzelhandels in der Nähe abgeben, die es unmittelbar an Verbraucher weiterverkaufen. Örtlich heißt dabei: im Umkreis von höchstens hundert Kilometern um den Wohnort des Jägers oder den Erlegeort. Als kleine Menge gilt höchstens die Strecke eines Jagdtages. Abgeben darf nur, wer in Anatomie, Krankheiten und Hygiene des Wildes ausreichend geschult ist; wer die Jägerprüfung nach dem ersten Februar neunzehnhundertsiebenundachtzig bestanden hat, gilt als geschult. Größere Mengen gehen an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb.
Beim Erlegen, Aufbrechen und Zerwirken achtest du auf Merkmale, die das Fleisch gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen. Dazu gehören abnormes Verhalten oder ein gestörtes Allgemeinbefinden vor dem Schuss. Auch Fallwild, also Wild ohne Anzeichen äußerer Gewalt als Todesursache, gehört dazu. Bedenklich sind zahlreiche Geschwülste oder Abszesse, Schwellungen von Leber, Milz, Gelenken oder Hoden und Entzündungen von Darm oder Nabel. Ebenso erhebliche Abweichungen der Muskulatur oder der Organe in Farbe, Konsistenz oder Geruch. Und schließlich eine erhebliche Abmagerung. Liegt ein solches Merkmal vor, muss das Wild zur amtlichen Fleischuntersuchung; die veränderten Organe werden gekennzeichnet und bleiben beim Wildkörper.
Schwarzwild und andere Tiere, die Trichinen tragen können, wie der Dachs, müssen immer amtlich auf Trichinen untersucht werden. Das gilt auch, wenn du das Fleisch nur selbst essen willst. Für die Probe verwendest du einen Wildursprungsschein. Das Fleisch darf erst verzehrt werden, wenn das Ergebnis vorliegt und keine Trichinen gefunden wurden.
Großwild muss bei höchstens sieben Grad im Kern gelagert und befördert werden, Kleinwild bei höchstens vier Grad; das gilt auch beim Zerlegen. Die Wildkammer braucht eine Kühleinrichtung, wenn das Wild sonst nicht gründlich auskühlt. Wild in der Decke oder im Federkleid darf enthäutetes Wildbret nicht berühren. Großwild in der Decke darf nicht eingefroren werden, und Federwild nicht ungerupft und nicht ausgenommen.
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